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Informationsbuch Kooperation Kindergarten- Grundschule

by Joseph- Christian Gemeinschaftsschule

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Informationsbuch
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Kooperation Kindergarten- Grundschule
an der
Joseph-Christian-Gemeinschaftsschule
Riedlingen
Schulpflicht
Im Schulgesetz in Baden-Württemberg ist festgeschrieben, wann ein Kind schulpflichtig wird. Für Kinder, die ab dem Schuljahr 2021/ 2022 das erste Schuljahr besuchen gilt: 
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zu dem maßgeblichen Einschulungsstichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Stichtag zum Schuljahr 2021/ 2022 ist der 31. Juli 2021.
Das bedeutet: Kinder, die nach dem 31. Juli 2015 geboren sind, sind nach dieser Regelung für das Schuljahr 2021/ 2022 nicht mehr schulpflichtig.

Sie können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulbereitschaft des Kindes, die von der Schulleitung festgestellt wird.

(aus: Elterninfo zum Schulanfang 2021)
Ablauf der Kooperation unter Pandemiebedingungen
Jede Kooperationslehrkraft hat mit den Erzieherinnen/ Erziehern der Kindertagesstätten in Riedlingen ein eigenes Kooperationsangebot erarbeitet, wie die Kooperation unter Pandemiebedingungen möglich sein kann.

Bei Fragen zu dem jeweiligen Angebot in den Kindertagesstätten von Seiten der Schule informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Erzieherinnen/ Erziehern oder der Kooperationslehrkraft.
Schulanmeldung
Die Schulanmeldung wird an folgenden Tagen an der Joseph-Christian-Gemeinschaftsschule stattfinden:

Montag, 08.02.2021
Dienstag, 09.02.2021
Mittwoch, 10.02.2021

Die Kinder und die Erziehungsberechtigten erhalten im Januar eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung mit allen wichtigen Informationen über den genauen Ablauf.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Kinder können die Grundschulförderklasse besuchen, die zurückgestellten Kinder auf den Besuch der Grundschule vorbereiten, oder weiterhin in die Kindertageseinrichtung gehen.

(aus: Elterninfo zum Schulanfang 2021)
Bei Fragen zum Thema Zurückstellung vom Schulbesuch sprechen Sie bitte mit den Kooperationslehrerinnen/ Kooperationslehrern.
Inklusives Bildungsangebot
Der Schulstart für Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung bzw. einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist an unterschiedlichen Lernorten möglich. Sie können in eine Grundschule eingeschult werden oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen.

(aus: Elterninfo zum Schulanfang 2021)

Der Antrag muss am 31.01.2021 beim Schulamt sein.
Bei Fragen zum Thema inklusives Bildungsangebot sprechen Sie bitte mit den Kooperationslehrerinnen/ Kooperationslehrern.
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