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SMV-Ebook

by Tom Mittelbach und weitere SMV-Beauftragte

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Die SMV an deiner Schule
KLASSENSPRECHER/IN UND STELL-VERTRETER/IN 

Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Schulgesetz 
Baden-Württemberg §§ 63, 65-67, 70 und in der SMV-Verordnung §§ 3-8, 10, 13.

Wahl
Spätestens bis zur 3. Unterrichtswoche wählt eure Klasse den Klassensprecher und seinen Stellvertreter. In der Kursstufe werden Kurssprecher und Stellvertreter am allgemeinbildenden Gymnasium in den Kursen des Leistungs- und Basisfachs Deutsch und am beruflichen Gymnasium im Profilfach gewählt.

Bei der Wahl ist darauf zu achten, dass diese nach demokratischen Grundsätzen stattfindet:
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- jeder Schüler kann wählen und kann gewählt werden
- jeder Schüler hat eine Stimme, die er nach seinem Willen vergeben kann
- die Wahl muss geheim stattfinden


Die SMV-Satzung an eurer Schule kann weitere Bestimmungen zum Wahlverfahren enthalten. 

SATZUNG DER SMV    
                
Der Schülerrat erlässt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine eigene Satzung, in der er seine Arbeitsweise regelt. Darin bestimmt er beispielsweise das Wahlverfahren für die zu wählenden Ämter und näheres zur Ausschussarbeit oder zu den beratenden Teilnehmern.