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Die Geschichte der Europäischen UnionLoading...
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Kapitel Übersicht
Kapitel 1.: Die Montanunion (1951)
Kapitel 2.: Die römische Verträge (1957)
Kapitel 3.: Der Vertrag von Maastricht (1992)
Kapitel 4.: Der Vertrag von Amsterdam
Kapitel 5.: Der Vertrag von Lissabon (2007)
Kapitel 6.: Die Phase der Herausforderung
Kapitel 1.: Die Montanunion (1951)
Kapitel 2.: Die römische Verträge (1957)
Kapitel 3.: Der Vertrag von Maastricht (1992)
Kapitel 4.: Der Vertrag von Amsterdam
Kapitel 5.: Der Vertrag von Lissabon (2007)
Kapitel 6.: Die Phase der Herausforderung
Robert Schuman
Kapitel1.: Die Montanunion
- zwischen 1945 und 1950 hatten Robert Schuman, Konrad Adenauer, Alcide De Gaspari und Winston Churchill die Idee einer Zusammenarbeit
- Gründung: der Montanunion/ Die europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Ziele: - Frieden und Wohlstand
- gemeinsame Verwaltung von Kohle und Stahl
kein Land soll sich heimlich bewaffnen können
- Gründung: der Montanunion/ Die europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Ziele: - Frieden und Wohlstand
- gemeinsame Verwaltung von Kohle und Stahl
kein Land soll sich heimlich bewaffnen können
Gründungsstaaten:
- Deutschland
- Belgien
- Frankreich
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Deutschland
- Belgien
- Frankreich
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
Kapitel 2.: Die römischen Verträge
1957 einigten sich die Regierungen von Frankreich, der Bundesrepublik, Italien, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden auf die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Die EWG sollte die Verkehrs-, Handels- und Landwirtschaftspolitik vorantreiben und EURATOM den europaweiten Aufbau der noch jungen Kernenergie und den Austausch von Know-how unter den Mitgliedsländern fördern.
Kapitel 3.: Der Vertrag von Maastricht
Am 07. Februar 1992 unterzeichnete der Europäische Rat den Vertrag welcher die Gründung der EU bedeutete. Anstatt der EGKS sollte die EU als übergeordnete Organisation für die Europäische Gemeinschaft (EG) fungieren und eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sichern
Der Vertrag wurde am 02. Oktober1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er erweiterte die Befugnisse des Europäischen Parlaments, das einzige Organ in der EU welches direkt vom Volk gewählt werden kann. Das Parlament hatte ab sofort in fast allen Bereichen Recht auf das Mitentscheidungsverfahren, was bedeutete dass keine Verordnung gemacht werden kann ohne die Zustimmung des Parlaments. Des weiteren wurde eine neue Verfahrenstechnik im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen eingeführt um Entscheidungsfindungen zu erleichtern.
Kapitel 4.: Der Vertrag von Amsterdam
Kapitel 5.: Der Vertrag von Lissabon
- völkerrechtlicher Vertrag zwischen allen 27 Mitgliedsstaaten
- wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet
- setzte in Kraft am 1. Dezember 2009
- erneuerte sowohl EU-Vertrag als auch EG-Vertrag
- übernahm wesentliche Punkte des EU-Verfassungsvertrags
Neuerungen:
1. juristische Verschmelzung von EU und EG
2. bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in Strafsachen
3. verstärkte Beteiligung der europ. Parlamente bei der EU-Rechtsetzung
4. neues Amt: Präsident des europäischen Rates
5. erstmalige Regelung eines freiwilligen EU-Austritts
6. Verschärfung der EU-Beitrittskriterien
7. Einführung der europäischen Bürgerinitiative
- wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet
- setzte in Kraft am 1. Dezember 2009
- erneuerte sowohl EU-Vertrag als auch EG-Vertrag
- übernahm wesentliche Punkte des EU-Verfassungsvertrags
Neuerungen:
1. juristische Verschmelzung von EU und EG
2. bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in Strafsachen
3. verstärkte Beteiligung der europ. Parlamente bei der EU-Rechtsetzung
4. neues Amt: Präsident des europäischen Rates
5. erstmalige Regelung eines freiwilligen EU-Austritts
6. Verschärfung der EU-Beitrittskriterien
7. Einführung der europäischen Bürgerinitiative