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Aufgaben des Rates der Europäischen UnionLoading...
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Rat der Europäischen UnionLoading...
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-Alle Beratungen und Abstimmungen sind öffentlich.Loading...
- Für die Annahme von Beschlüssen ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, und zwar:- 55 % aller Länder, d. h. bei den derzeit 28 Mitgliedstaaten 16 Länder,
- die außerdem mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen.
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-Um einen Beschluss zu verhindern, sind mindestens vier Länder erforderlich, die mindestens 35 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen.- Ausnahme: Für sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern ist Einstimmigkeit erforderlich, d. h. alle Länder müssen zustimmen.
- Für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit .
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Abstimmung im Rat der Europäischen UnionLoading...