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InfoheftWiderstand im Saargebiet
1933-1935
Zur Einführung
Es gibt keine Orte, an denen die Erinnerung an den Widerstand und an die aus NS-Deutschland Geflüchteten im Saarland bis heute sichtbar ist. Das liegt an den Umständen, unter denen Geflüchtete leben. Sie fanden Unterkunft bei Privatleuten, in Hotels, Pensionen oder in zu Lagern umfunktionierten Gebäuden. Eine Vielzahl davon besteht heute nicht mehr.
Das Thema Flucht bleibt weiterhin aktuell angesichts der weltweiten Migration aus politischen Gründen und dem bestehenden Recht auf Asyl, das in der Bundrepublik Deutschland ein Grundrecht ist. Ein didaktischer Leitfaden zu Flucht ins Saargebiet und Widerstand in den Jahren 1933 bis 1935 an der Saar bindet die Herausforderung, das Thema zwischen Geschichte und Gegenwart aufzugreifen und als Lernangebot darzustellen.
Es gibt keine Orte, an denen die Erinnerung an den Widerstand und an die aus NS-Deutschland Geflüchteten im Saarland bis heute sichtbar ist. Das liegt an den Umständen, unter denen Geflüchtete leben. Sie fanden Unterkunft bei Privatleuten, in Hotels, Pensionen oder in zu Lagern umfunktionierten Gebäuden. Eine Vielzahl davon besteht heute nicht mehr.
Das Thema Flucht bleibt weiterhin aktuell angesichts der weltweiten Migration aus politischen Gründen und dem bestehenden Recht auf Asyl, das in der Bundrepublik Deutschland ein Grundrecht ist. Ein didaktischer Leitfaden zu Flucht ins Saargebiet und Widerstand in den Jahren 1933 bis 1935 an der Saar bindet die Herausforderung, das Thema zwischen Geschichte und Gegenwart aufzugreifen und als Lernangebot darzustellen.
Inhalt
I 1933: Flucht ins Saargebiet
Situation Deutschland
Verfolgung der Gegner*innen des Nationalsozialismus
Flucht
Situation Saargebiet
II 1933-1935: Widerstand gegen den Nationalsozialismus in der Stadt Saarbrücken
Orte des Widerstands
Formen des Widerstands
Akteure des Widerstands
Akteurinnen des Widerstands
III 1934: Der Abstimmungskampf
Der Termin für die Saarabstimmung
Der Widerstand und der Status quo
Die Saarbevölkerung und der Status quo
Aktionen und Formen des Widerstands
I 1933: Flucht ins Saargebiet
Situation Deutschland
Verfolgung der Gegner*innen des Nationalsozialismus
Flucht
Situation Saargebiet
II 1933-1935: Widerstand gegen den Nationalsozialismus in der Stadt Saarbrücken
Orte des Widerstands
Formen des Widerstands
Akteure des Widerstands
Akteurinnen des Widerstands
III 1934: Der Abstimmungskampf
Der Termin für die Saarabstimmung
Der Widerstand und der Status quo
Die Saarbevölkerung und der Status quo
Aktionen und Formen des Widerstands
IV 1935: Die Abstimmung
13. Januar 1935
V 1935: Flucht nach Frankreich
Flucht nach Forbach
Flucht nach Frankreich
VI 1936-1945: Widerstand im Exil
Saarländer*innen im Spanischen Bürgerkrieg
VII Erinnern und Gedenken
Zeitstrahl
Erinnerungsorte Widerstand im Saarland
13. Januar 1935
V 1935: Flucht nach Frankreich
Flucht nach Forbach
Flucht nach Frankreich
VI 1936-1945: Widerstand im Exil
Saarländer*innen im Spanischen Bürgerkrieg
VII Erinnern und Gedenken
Zeitstrahl
Erinnerungsorte Widerstand im Saarland
I 1933 – Flucht ins Saargebiet
Verfolgung der Gegner*innen des Nationalsozialismus
Infolge der Machtübergabe am 30. Januar 1933 an die Nationalsozialisten verschärfte sich die Situation für die Gegner des Nationalsozialismus. Dazu trug der am 4. Februar veröffentlichte Erlass „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des Volkes“ bei. Das bedeutete die Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit. Im Vorfeld der Reichstagswahlen am 5. März wurde auf diese Weise der Wahlkampf der Oppositionsparteien behindert. Auf den Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar erging am nächsten Tag der Erlass der „Reichstagsbrandverordnung“.
Damit waren alle Grundrechte und die in der Weimarer Verfassung geltenden Bürgerrechte außer Kraft gesetzt. Das heißt: Das Recht auf Meinungsfreiheit galt nicht mehr, ebenso waren die Unverletzbarkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben. Wer für die Nationalsozialisten als „politischer Gegner“ galt, konnte sofort in Schutzhaft genommen und in ein Gefängnis oder eines der bald darauf entstehenden Konzentrationslager eingewiesen werden.
Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 erhielt die NSDAP 43 Prozent der Stimmen. Am 20. März wurde in Dachau bei München ein Konzentrationslager errichtet. Mit dem am 24. März verabschiedeten „Gesetz zur Erhebung der Not von Volk und Reich“, auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt, gingt die gesetzgebende Gewalt vom Parlament an den Reichskanzler Adolf Hitler und damit die Regierung über.
Verfolgung der Gegner*innen des Nationalsozialismus
Infolge der Machtübergabe am 30. Januar 1933 an die Nationalsozialisten verschärfte sich die Situation für die Gegner des Nationalsozialismus. Dazu trug der am 4. Februar veröffentlichte Erlass „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des Volkes“ bei. Das bedeutete die Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit. Im Vorfeld der Reichstagswahlen am 5. März wurde auf diese Weise der Wahlkampf der Oppositionsparteien behindert. Auf den Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar erging am nächsten Tag der Erlass der „Reichstagsbrandverordnung“.
Damit waren alle Grundrechte und die in der Weimarer Verfassung geltenden Bürgerrechte außer Kraft gesetzt. Das heißt: Das Recht auf Meinungsfreiheit galt nicht mehr, ebenso waren die Unverletzbarkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben. Wer für die Nationalsozialisten als „politischer Gegner“ galt, konnte sofort in Schutzhaft genommen und in ein Gefängnis oder eines der bald darauf entstehenden Konzentrationslager eingewiesen werden.
Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 erhielt die NSDAP 43 Prozent der Stimmen. Am 20. März wurde in Dachau bei München ein Konzentrationslager errichtet. Mit dem am 24. März verabschiedeten „Gesetz zur Erhebung der Not von Volk und Reich“, auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt, gingt die gesetzgebende Gewalt vom Parlament an den Reichskanzler Adolf Hitler und damit die Regierung über.
I 1933 – Flucht ins Saargebiet
Verfolgung der Gegner*innen des Nationalsozialismus
Infolge der Machtübergabe am 30. Januar 1933 an die Nationalsozialisten verschärfte sich die Situation für die Gegner des Nationalsozialismus. Dazu trug der am 4. Februar veröffentlichte Erlass „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des Volkes“ bei. Das bedeutete die Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit.
Im Vorfeld der Reichstagswahlen am 5. März wurde auf diese Weise der Wahlkampf der Oppositionsparteien behindert.
Auf den Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar erging am nächsten Tag der Erlass der „Reichstagsbrandverordnung“. Damit waren alle Grundrechte und die in der Weimarer Verfassung geltenden Bürgerrechte außer Kraft gesetzt. Das heißt: Das Recht auf Meinungsfreiheit galt nicht mehr, ebenso waren die Unverletzbarkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben. Wer für die Nationalsozialisten als "politischer Gegner“ galt, konnte sofort in Schutzhaft genommen und in ein Gefängnis oder eines der bald darauf entstehenden Konzentrationslager eingewiesen werden.
Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 erhielt die NSDAP 43 Prozent der Stimmen. Am 20. März wurde in Dachau bei München ein Konzentrationslager errichtet. Mit dem am 24. März verabschiedeten „Gesetz zur Erhebung der Not von Volk und Reich“, auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt, ging die gesetzgebende Gewalt vom Parlament an den Reichskanzler Adolf Hitler und damit die Regierung über.
Verfolgung der Gegner*innen des Nationalsozialismus
Infolge der Machtübergabe am 30. Januar 1933 an die Nationalsozialisten verschärfte sich die Situation für die Gegner des Nationalsozialismus. Dazu trug der am 4. Februar veröffentlichte Erlass „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des Volkes“ bei. Das bedeutete die Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit.
Im Vorfeld der Reichstagswahlen am 5. März wurde auf diese Weise der Wahlkampf der Oppositionsparteien behindert.
Auf den Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar erging am nächsten Tag der Erlass der „Reichstagsbrandverordnung“. Damit waren alle Grundrechte und die in der Weimarer Verfassung geltenden Bürgerrechte außer Kraft gesetzt. Das heißt: Das Recht auf Meinungsfreiheit galt nicht mehr, ebenso waren die Unverletzbarkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben. Wer für die Nationalsozialisten als "politischer Gegner“ galt, konnte sofort in Schutzhaft genommen und in ein Gefängnis oder eines der bald darauf entstehenden Konzentrationslager eingewiesen werden.
Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 erhielt die NSDAP 43 Prozent der Stimmen. Am 20. März wurde in Dachau bei München ein Konzentrationslager errichtet. Mit dem am 24. März verabschiedeten „Gesetz zur Erhebung der Not von Volk und Reich“, auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt, ging die gesetzgebende Gewalt vom Parlament an den Reichskanzler Adolf Hitler und damit die Regierung über.